Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Physiotherapie Gießmann

1. Die Geschäftsbeziehung entsteht mit dem Einlösen einer gesetzlichen oder privaten Heilmittelverordnung und damit vereinbarten Terminen zwischen dem Leistungserbringer (Physiotherapie-Praxis Gießmann) und dem Kunden / Patienten, der gleichzeitig die vorliegenden AGB gelesen und akzeptiert hat.

2. Im Falle des gesetzlich versicherten Patienten, besteht ein Vertragsverhältnis zwischen der entsprechenden Krankenversicherung mit ihren hierfür vorliegenden Kostensätzen und dem Leistungserbringer (Physiotherapie Gießmann).
Bei privat versicherten Patienten besteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung des Kunden / Patienten und dem Leistungserbringer (Physiotherapie-Praxis Gießmann).
Hier gilt der Behandlungsvertrag zwischen Kunden / Patienten und dem Leistungserbringer (Physiotherapie-Praxis Gießmann).

3. Abrechnung
Bei gesetzlich versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung nach den mit Ihrer Krankenkasse vereinbarten Sätzen.
Bei privat und/oder Beihilfe versicherten Patienten verwenden wir den Beihilfesatz, nach dem sich die meisten privaten Krankenversicherungen ebenfalls orientieren. In einzelnen Fällen, z.B. bei erhöhtem zeitlichen Aufwand, wenden wir einen angepassten Satz nach GebühTh an.

4. Zuzahlung
Sofern Sie gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind (gesetzlich versichert), sind Behandlungsleistungen mit 10% zuzahlungspflichtig. Als Grundlage für die Berechnung gelten die jeweils aktuellen Kassensätze. Der genaue Betrag wird in der Quittung/Rechnung ausgewiesen. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10,00€ pro Rezept an.
Die Beträge werden mit der ersten Behandlung fällig.

5. Ablaufroutine Terminverwaltung
Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach einem Bestellsystem geführt wird.
Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert.
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, müssen Sie mindestens 24 Stunden vorher absagen. Dies kann persönlich, telefonisch ggf. mit Anrufbeantworter oder per E-Mail getätigt werden. Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen der ausgefallene Termin in Höhe der jeweiligen Behandlungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß §615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß abgesagt oder eingehalten werden kann.

6. Verspätungen
Sollten Sie sich zum vereinbarten Behandlungstermin verspäten, so verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.

7. Rücktrittsrecht Patient/Kunde
Sollte der Patient/Kunde mit den Leistungen der Physiotherapie-Praxis Gießmann nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungsvertrag zurücktreten, ist im Zuge dessen aber nicht berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in seiner Abrechnung zu verhandeln. Dies bedeutet, die bereits erbrachten Leistungen werden in vollem Umfang abgerechnet (gesetzlich versichert), oder sind zu zahlen (privat versichert).

Kontakt

  • (03381) 2588925
  • praxis(at)physiotherapie-giessmann.de

  • Physiotherapie Gießmann
    Chausseestraße 33
    14778 Beetzsee/OT Brielow

Öffnungszeiten

Montag: 8:00-18:00Uhr
Dienstag: 8:00-18:00Uhr
Mittwoch: 8:00-15:00Uhr
Donnerstag: 8:00-18:00Uhr
Freitag: 8:00-13:00Uhr

Links